Mobile Version
zum Inhalt
24. Jänner 2021, 16:20

FFP2-Masken im Pandemiealltag

Ab morgen müssen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens partikelfiltrierenden Halbmasken getragen werden. Verstöße gegen diese Pflicht werden mit einem Organstrafmandat geahndet.

FFP2-Masken erkennen und korrekt tragen

Die FFP2-Masken (Filtering Face Piece) sind dichter als der bisherige Mund-Nasen-Schutz und filtern dadurch mehr und kleinere Partikel aus der Atemluft. Damit bieten sie auch mehr Schutz für den Träger selbst.

FFP2-Masken erfüllen die DIN-Norm EN 149:2009-08. Beim Kauf solltest du auf folgende Kennzeichnungen achten:

  • "CE" mit vierstelliger Prüfnummer
  • Hersteller
  • EN-Norm (EN 149:2009-08; Deutsche Fassung: EN 149:2001+A1:2009)
  • "NR" (= die Make kann nicht wiederverwendet werden)

Masken mit den Schutzklassen-Bezeichnungen N95 und KN95 stammen aus Amerika und China. Fehlen die oben genannten Kennzeichnungen, kann es sein, dass die erforderliche Schutzwirkung nicht gegeben ist.

Um vor einer Ansteckung mit dem CoV-2-Erreger zu schützen, muss die Maske zudem dicht am Gesicht anliegen. Dadurch atmet man durch die Maske und die Luft strömt nicht daran vorbei. Luft nimmt beim Ein- und Ausatmen den Weg mit dem geringsten Widerstand. Daher strömt sie auch bei einem entsprechenden Bart ungefiltert an der Maske vorbei, wodurch die Vorteile einer FFP2-Maske zunichte gemacht werden. Die Maske schützt die TrägerInnen dann nicht mehr vor einer Ansteckung.

FFP2-Masken wiederverwenden

FFP2-Masken sind grundsätzlich als Einwegprodukt für den Arbeitsschutz konzipiert. Aufgrund der gesteigerten Nachfrage während der Pandemie und um Müll zu vermeiden, kann es aber sinnvoll sein, die Masken nach kurzer Tragezeit wiederzuverwenden. Die Masken sind für einen Gebrauch für insgesamt acht Stunden ausgelegt - das gilt auch bei Wiederverwendung, wenn man die Zeiten aufaddiert.

Das Coronavirus bleibt auch auf Oberflächen für längere Zeit wirksam, weshalb eine Wiederverwendung nicht ohne weiteres anzuraten ist. Eine gemeinsame Studie der FH und der WWU Münster beschäftigte sich mit der Wiederverwendbarkeit von FFP2-Masken. Für die "eigenverantwortliche Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch" kamen die ForscherInnen auf zwei mögliche Verfahren zur Wiederaufbereitung:

  • 7 Tage bei Raumluft trocknen (z. B. pro Person eine pro Wochentag auf 7 beschriftete Haken oder eine Wäscheleine aufhängen)
  • 60 Minuten im Ofen bei trockener Hitze von 80 °C (ab 90 °C können aber bereits Materialschäden auftreten; zuvor die Maske einen Tag trocknen lassen)

Die Maske sollte insgesamt nur fünfmal wieder aufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden. Außerdem wird man Erreger der Nasen-, Rachen- und Hautflora mit diesen einfachen Verfahren nicht völlig los. Daher sollten nur eigene Masken wiederverwertet werden.

Quellen

Gefällt nicht:

zurück zur Übersicht Kommentar hinzufügen

Für den hier dargestellten Inhalt ist nicht der Betreiber der Plattform, sondern der jeweilige Autor verantwortlich. Falls Sie Missbrauch vermuten, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.